Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Md Classic Car E-Customizing GmbH
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der MD Classic Car E-Customizing GmbH, Dornierstraße 13, 53424 Remagen (nachfolgend „Werkstatt“), und ihren Kunden im Rahmen von Fahrzeugrestaurierungen sowie der Umrüstung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Elektroantrieb. 2. Vertragsgegenstand Die Werkstatt bietet insbesondere folgende Leistungen an: • Restaurierung klassischer und historischer Fahrzeuge • Umrüstung von Verbrennerfahrzeugen auf vollelektrische Antriebssysteme • Einbau von Batterie-, Steuerungs- und Ladeinfrastruktur • Begleitung von technischen Abnahmen (z. B. TÜV, DEKRA) • Beratung bei der Fahrzeugzulassung Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag bzw. schriftlich bestätigten Auftrag. 3. Angebot und Vertragsschluss Angebote der Werkstatt sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande durch: • schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden oder • schriftliche Auftragsbestätigung der Werkstatt. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 4. Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise richten sich nach dem bei Vertragsabschluss gültigen Angebot. Nachträgliche Material- oder Arbeitsaufwände, die während der Durchführung erkennbar werden, werden dem Kunden vor Umsetzung mitgeteilt. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingungen: • 40 % Anzahlung bei Auftragserteilung • 40 % bei Zwischenabnahme (z. B. nach Einbau der elektrischen Antriebseinheit) • 20 % bei Fertigstellung und vor Auslieferung / Abholung Zusätzliche Kosten: Alle Gebühren durch Prüfstellen, Behörden und Zulassungsstellen (z. B. Abnahmeprüfungen, Zulassungsgebühren) sind unmittelbar auf Anforderung des Kunden fällig. Zahlungsverzug: Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen und Mahngebühren. Bei Verzug kann die Werkstatt weitere Schritte zur Sicherung ihrer Forderungen einleiten. 5. Leistungszeit / Verzug Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen: • ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden • rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen und des Fahrzeugs Eine Verlängerung der Bau- oder Fertigstellungszeit ist zulässig bei nicht vorhersehbaren Erschwernissen, insbesondere: • unerwartet aufwendige Karosseriearbeiten (Rost, Struktur- oder Rahmenschäden) • notwendige zusätzliche Reparaturen zur Verkehrssicherheit • unvorhergesehene technische Umbauprobleme • Lieferverzögerungen (Batterien, Steuergeräte, Spezialanfertigungen) • Verzögerungen durch externe Prüfstellen (z. B. TÜV) Die Werkstatt informiert den Kunden unverzüglich über Verzögerungen. 6. Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich: • alle relevanten Unterlagen (z. B. Fahrzeugpapiere, Gutachten) rechtzeitig bereitzustellen • das Fahrzeug in technisch zugänglichem Zustand zu übergeben Nach Fertigstellung muss der Kunde das Fahrzeug innerhalb von 14 Kalendertagen abnehmen. Bei Nichtabnahme kann die Werkstatt Standgebühren berechnen. 7. Umbauten und Zulassung Umbauten am Antriebssystem – insbesondere das Elektroantriebssystem – unterliegen der StVZO und müssen durch eine Prüforganisation abgenommen werden. Die Werkstatt: • begleitet die technische Vorbereitung für die Abnahme • garantiert jedoch keine Genehmigung durch Dritte (sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert) Die Verantwortung für die finale Eintragung in die Fahrzeugdokumente liegt beim Kunden, sofern nicht anders vereinbart. 8. Gewährleistung Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 2 Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind typische Verschleißteile, u. a.: • Bremsen, Kupplung, Lager, Reifen • Stoßdämpfer • Dichtungen, Filter, Riemen • Glüh- und Leuchtmittel • Akkuzellen • alle Komponenten, die natürlichem Verschleiß unterliegen Weitere Ausschlüsse: • vom Kunden bereitgestellte oder gebrauchte Bauteile • restaurierte Originalteile (eingeschränkte Haltbarkeit) • Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder fehlende Wartung • eigenmächtige technische Änderungen nach Übergabe Eine Haftung entfällt ebenfalls bei Missachtung von Wartungs- oder Nutzungshinweisen. 9. Haftung und Versicherungsschutz Die Werkstatt haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen – soweit gesetzlich zulässig – sind: • mittelbare Schäden • Folgeschäden • entgangener Gewinn Keine Haftung besteht für Schäden durch Dritte (z. B. Prüfstellen, Behörden). Die Haftung ist beschränkt auf den Umfang der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Haftungsausschluss gilt ebenfalls bei: • höherer Gewalt • unabwendbaren Ereignissen • vom Kunden bereitgestellten Teilen Der Kunde kann Einsicht in den Versicherungsschutz verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, nach Übergabe regelmäßige Wartungen durchzuführen. Folgeschäden aufgrund unterlassener Wartung sind ausgeschlossen. 10. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben: • alle gelieferten Teile • alle eingebauten Teile • alle eingesetzten Materialien Eigentum der Werkstatt. Zusätzlich gilt: • Die Werkstatt hat ein vertragliches Zurückbehaltungsrecht am gesamten Fahrzeug. • Das Fahrzeug dient als Sicherungspfand für alle Forderungen aus dem Auftrag. Bei Zahlungsverzug nach Fristsetzung darf die Werkstatt: • das Fahrzeug zurückbehalten oder • Teile/Leistungen verwerten (unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere §§ 647, 308 BGB) Die Verwertung erfolgt erst nach schriftlicher Ankündigung. 11. Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung genutzt und gemäß DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Prüfstellen, Behörden, Versicherungen). 12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ohne UN-Kaufrecht. Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist der Sitz der MD Classic Car E-Customizing GmbH, 53424 Remagen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.